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Verschärftes Vorgehen nach der „Reichskristallnacht"



Nach dem Pogrom vom 9./10. November 1938 gingen die Nationalsozialisten noch schonungsloser und offener gegen die Juden vor.

Am 12. November wurden von Göring im Auftrag Hitlers drei Verordnungen gegen die deutschen Juden herausgegeben:

„Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes bei jüdischen Gewerbebetrieben"
„Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit"
„Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben"

Die „Sühneleistung" in Höhe von 1 Milliarde Reichsmark war für den Anschlag von Herschel Grynspan am 7. November in Paris gedacht, war aber auch ein Schritt zur Enteignung der Juden, und um die Kriegskasse von Göring zu füllen.

Um die Juden nun auch wirklich aus dem Wirtschaftsleben auszuschalten, und ihre persönliche Freiheit einzuschränken, gab es in den folgenden Wochen und Monaten mehrere Verordnungen, welche für die Juden Schikanen in ihrem täglichen Leben werden sollten. Die Überführung von jüdischen Betrieben an „Deutsche" wurde als „Entjudung" oder „Arisierung" bezeichnet.
Vom Beginn des Jahres 1939 an durften Juden nur noch festgelegte Vornamen führen, andernfalls hatten sie ihrem Vornamen den Namen „Israel" bzw. „Sara" hinzuzufügen.

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Die sichtbarste Maßnahme zur Isolierung der Juden stellt die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" vom 1. September 1941 dar.

„(1) Juden (...), die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne Judenstern zu zeigen.
Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude". Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen."

Ab dem 10. April 1942 mußten die Häuser und Wohnungen der Juden auch mit einem Stern markiert werden.


"Gewalt beendet keine Geschichte"
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