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Die zwischen den Mitgliedern der Synagoge zu Mondorf bestehenden
Streitigkeiten, wovon mir Ew. Wohlgeboren mit Dero Geehrtem
vom 23.d.Mts. meldete, sind mir leider nur zu viel bekannt.
Ungeachtet meiner Bemühung die Partheien zu vereinigen, wurde
der Zweck immer durch Zanksucht vereitelt.
Um nun die öffentliche Ruhe herzustellen, ergreife ich das
Mittel welches Ew.Wohlgeb. selbst an Hände gaben, und
habe mit Überbringer dieses Namens (?) Salomon Kaufmann
welcher lange Jahre das Amt als Vorsänger zu Poppelsdorf
versah, den Accord getroffen, daß er jeden Freitag Abend
sich in gedachter Synagoge einfinden werde, um den Gottesdienst
den ganzen Sabbat dort zu versehen, wofür er jeden Sabbat
zwölf Sgr. drei Pf. das Brückengeld einbegriffen, erhält, nebst
Beköstigung welche die Mitglieder einer nach dem anderen
demselben geben. Die Bezahlung muß entweder durch den
Vorsteher aus der Synagogenkasse, oder durch eine Umlage
nach Vermögensverhältnissen verschafft werden.
Dieser Accord ist gültig bis den künftigen israelitischen [Fast
-nacht (?); sollten sich die Mitglieder bis dahin nicht vereinigen
können, dann werde ich wieder nach Wunsch Ew.Wohlgeb.
ex officio einen Vorsänger anstellen.

Mit dem Ersuchen daß Ew. Wohlgeboren das Nöthige gefälligst
veranlassen mögen, zeichne ich hochachtend.

Bonn den 29.October 1829 Der Ober Rabbiner der ....[?]
Der ConsistorialSynagoge
Abraham Auerbach
An
den Königlichen Bürgermeister
Herrn Brunighausen Wohlgebn.
Niedercassel



[..... = nicht lesbar wegen Beschädigung, bzw. Heftrand

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"Gewalt beendet keine Geschichte"
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